Eingetragener Verein mit eigener Satzung. Zunächst nur Wanderfahrten, Ems aufwärts bis Bockholter Fähre, ja auch Emsdetten und Greven; Ems abwärts bis Listrup, Hanekenfähr, Papenburg, Leer, Emden. Im Jahr 1902 wurde außerdem die 1. Schankerlaubnis erteilt.